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Firmen für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-,  Kima- und Klempnertechnik der Innung Bocholt Kreis Borken

Theorie und Praxis clever kombiniert

Bocholt.
Der erste Tag im Handwerk. Der erste Tag im Ausbildungsbetrieb. Auch die frischgebackenen Gesellen im Heizungs- und Sanitärhandwerk werden sich an diesen Tag erinnern, an die Fragen: Was muss ich tun? Wie geht's los? Was erwartet man von mir? Kann ich das schon? Wer hilft mir? Wie schnell muss ich das lernen? Diese und viele andere Fragen sausen den wohl meisten Azubis durch den Kopf. Natürlich ist dieser Tag ein bisschen wie ein Sprung ins kalte Wasser. Doch der betriebliche Ausbildungsplan gibt im Voraus Auskunft darüber, was auf den Azubi zukommt. Die Ausbildungsordnung: Da es bei Handwerksberufen in der Regel um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe handelt, sind sie bundesweit einheitlich geregelt. Grundlage bilden die Ausbildungsordnungen. Sie ist absolut verbindlich.

Der betriebliche Ausbildungsplan:

Wie der einzelne Betrieb den Anforderungen gerecht wird, ist Sache des Ausbilders. Er überlegt sich den sachlichen Aufbau und die zeitliche Abfolge der Berufsausbildung. Dazu gehört auch, an welchen Arbeitsplätzen, Maschinen und Werkzeugen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollen. Der betriebliche Ausbildungsplan sieht verschiedene Ausbildungseinheiten vor.

Der Ausbildungsablauf:

Der Ausbilder sorgt dafür, dass der Azubi unter guten Bedingungen den gewählten Handwerksberuf in einer angemessenen Zeit erlernen kann. Er erteilt Aufgaben, überprüft die Arbeit und gibt Hilfestellungen und Tipps. Der Azubi lernt im Betrieb bzw. je nach Beruf auch direkt vor Ort, zum Beispiel auf einer Baustelle oder bei einem Kunden.

Nicht jeder Lehrbetrieb bietet den Azubis optimale Ausbildungsvoraussetzungen. Manchmal fehlt es an neuen, modernen Maschinen und Arbeitsgeräten, manchmal werden nur bestimmte Techniken eingesetzt. Die Lösung: überbetriebliche Ausbildung in Berufsbildungszentren.

Die Berufsschule:

Die Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und damit ein eigenständiger Lernort. Sie vermittelt die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und erweitert das Allgemeinwissen der Schüler. Der Unterricht an der Berufsschule erfolgt als Teilzeit- oder Blockunterricht.

Veröffentlicht im Stadt-Kurier Bocholt, 20. August 2003

Die Neuordnung der Ausbildung im SHK - Handwerk im Jahre 2003

Das meint der Obermeister Alfons Teschlade:

,,Einige Änderungen sind für mich völlig unverständlich"

 

Bocholt (kse). Alfons Teschlade ist seit 1998 Obermeister der Heizung/Sanitär- Innung in Bocholt und erklärt:

"Bei uns in der Innung hat sich einiges geändert, was für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist. So wurden nun vom Zentralverband für Sanitär, Heizung und Klima, die Berufe des Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie des Gas- und Wasserinstallateurs in eine Ausbildung zusammengefasst. Fortan - seit dem 2. Juli 2003 - heißt er nun Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik. Für uns "an der Basis" ist dieser Vorgang völlig unverständlich, da es zwar verwandte Berufe sind, jedoch jeder für sich einen sehr hohen Anspruch hat. Und da die Lehrzeit von dreieinhalb Jahren auch nicht verlängert wurde, weiß ich nicht, wie die Jugendlichen die ganzen Informationen in der kurzen Zeit erfassen sollen. So wird es kommen, dass die Auszubildenden ja doch nur schwerpunktmäßig entweder im Heizungs- oder aber Gas- und Wasserbereich geprüft werden können. Anders ist es ja gar nicht möglich, da die Bandbreite an Grundwissen sonst viel zu groß ist.

Außerdem hat sich auch die Arbeit an sich gewandelt. So gibt es den Heizungsbauer von vor 10 bis 15 Jahren nicht mehr. Zum Beispiel ist die gesamte Verbindungstechnik durch die höheren Anforderungen an Korrosionsschutz und Hygiene viel umfangreicher geworden, sodass andere Techniken eingesetzt werden müssen. Durch die enorm vielen Möglichkeiten ist es nun für die Azubis schon bedeutend komplizierter geworden.

Ein Irrtum ist auch, dass sich für unsere Innung, da wir im Gefahrenbereich eingestuft sind und somit Meisterzwang für Existenzgründer haben, nichts ändert. Wenn nun also angenommen von 90 Betrieben nur noch 20 in der Handwerkskammer sind und die übrigen 70 es nicht mehr brauchen, fragt man sich doch, wie sich die Kosten tragen sollen. Schließlich sind wir eine Solidargemeinschaft und so werden auch die Beiträge der übrigen Betriebe benötigt, wenn die Tarife nicht in die Höhe schnellen sollen."